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Berufsbezogenes Deutsch

Die KVHS Weimarer Land bietet berufssprachbezogene Kurse auf Grundlage der nationalen Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) an, deren Ziel eine schnelle und nachhaltige Integration von Neuzugewanderten in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen ist.

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut auf dem Integrationskurs auf und wird in Basiskursen und Spezialkursen mit einem Umfang von je 400 - 500 UE angeboten. Basiskurse dienen (aufeinander aufbauend) dem Erreichen des Zielniveaus B2, C1 oder C2 (GER). Spezialkurse können entweder berufsgruppenspezifisch aufgebaut sein, auf fachspezifischen Unterricht ausgelegt sein oder der Erreichung des Sprachniveaus B1 bzw. A2 dienen, falls die Teilnehmenden diese Niveaus nicht in einem regulären Integrationskurs erlangen konnten. Bei Nichterreichen des Zielsprachniveaus ist eine einmalige Wiederholung grundsätzlich möglich, jedoch benötigt man dafür eine neue Teilnahmeberechtigung.

Teilnahmeberechtigungen bzw. -verpflichtungen, die maximal 3 Monate gültig sind, kann man über das Jobcenter, die Agentur für Arbeit sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter mindestens einer der folgenden Voraussetzungen erhalten:

Für das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit gilt:
-   erfolgte Meldung als arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend
-  derzeitige Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit.

Für die Antragstellung beim BAMF gilt:
-    keine Meldung als arbeitslos, arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend
-    derzeitige Absolvierung einer Ausbildung
-    Sprachniveau nötig begleitend zur Anerkennung einer Ausbildung
-    Sprachförderung unterstützend für erfolgreichen Ausbildungsabschluss benötigt
-    Sprachniveau benötigt für Erteilung einer Berufserlaubnis

Der berufsbezogene Sprachkurs (BSK) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Kursteilnehmende tragen die Hälfte der Kursgebühren (2,32 € pro Unterrichtsstunde - umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr.21a bb) UStG). 

Geringverdienende Personen (Beschäftigte) können vom Kostenbeitrag entbunden werden. Beschäftigte können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen, dabei wird die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens berücksichtigt. 
Für alle Teilnehmende, die Sozialhilfe (SGB II), Arbeitslosengeld (SGB III), Grundsicherung (SGB VII) oder Leistungen nach AsylbLG beziehen, ist der Kurs kostenlos. Auch Auszubildende werden voll gefördert. Alle Kursmaterialien und Lehrbücher sind für alle Teilnehmer kostenlos.

Beratung

 

Herr Arnold Speiser


montags von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

donnerstags von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr


im Büro 2.03, Etage 2, Bernhardstraße 16, 99510 Apolda

Telefon: (03644) 51 650 13
E-Mail: arnold.speiser@kvhs-weimarerland.de